Vor 750 Jahren: Die Verleihung der Stadtrechte an Kaiserslautern und Germersheim 1276
Am 18. August 1276 erweiterte ein Rechtsakt den Alltag gleich zweier pfälzischer Siedlungen entscheidend, indem er ihnen ganz neue Möglichkeiten des Zusammenlebens und Wirtschaftens eröffnete: An jenem Tag verlieh der römisch-deutsche König Rudolf I. von Habsburg sowohl Kaiserslautern als auch Germersheim das Speyerer Stadtrecht. Die geographische Lage der beiden Orte in der späteren West- und Südpfalz gibt bereits einen Hinweis auf den zeitgenössischen strategischen Hintergrund ihrer Privilegierung: die großflächigere Reichsgut- und Städtepolitik Rudolfs, dessen Königswahl 1273 im Heiligen Römischen Reich die „Zwischenherrschaft“ (Interregnum) beendete, letztere eine dreiundzwanzigjährige Phase dynastischer wie staatlicher Instabilität. Über das in dieser Zeit teilweise an den Adel verlorengegangene Reichsgut* versuchte der Habsburger nun wieder die Kontrolle zurückzuerlangen. Zur damit verbundenen Stärkung seines politischen Einflusses im Pfälzer Raum diente neben seinen Burgengründungen auch die Privilegierung ihm unterstehender Reichsstädte, die er noch dazu besteuern konnte. Diese Verleihungswelle hatte in der Region bereits 1274 mit den Landauer Privilegien begonnen, wobei sich der neue König nicht scheute, selbst in die Rechte bislang landesherrlich kontrollierter Städte hineinzuregieren.*
Lutra und Germersheim: Privilegien nach Speyerer Vorbild
Stadterhebungen konnten entweder bereits florierende Siedlungen aufwerten oder auch eine gänzlich neue Stadtgründung nach sich ziehen – im Falle Kaiserslauterns und Germersheims finden sich Elemente beider Prozesse. Kaiserslautern hatte sich seit der Regentschaft Kaiser Friedrichs I. Barbarossas im 12. Jahrhundert zu einem reichsweit bedeutenden Zentrum staufischer Herrschaft entwickelt. Aus einer prachtvollen, bereits vom Chronisten Rahewin von Freising 1160 gepriesenen Kaiserpfalz mit umliegenden Fischteichen (Woogen), einem Königshof, einem Prämonstratenserkloster und einem Hospital war schon lange vor der habsburgischen Privilegierung eine Siedlung urbanen Charakters erwachsen.* Das wird in den Quellen auch klar so benannt: So ist schon 1234 von den Lauterer Stadtbürgern – opidani in Lutra – die Rede, 1237 von lutra imperialis und 1253 schließlich vom opidum Lutera.* Der ursprüngliche Stadtname ergibt sich dabei aus dem Fluss Lauter, welche heute nicht mehr oberirdisch durch das Stadtzentrum fließt, dagegen damals die lokale Geographie prägte.* Warum Kaiserslautern gemäß seinem politischen und demographischen Status nicht schon früher die Stadtrechte erhielt, lässt sich heute nicht mehr ergründen – fest steht aber, dass Rudolf 1276 das nachholte, was die Staufer versäumt hatten. Die von ihm gesiegelte Urkunde besagt:
Deshalb wollen Wir Nachwelt und Gegenwart wissen lassen, dass Wir Unsere Stadt Lutren [Kaiserslautern – C.D.] und unsere dort weilenden Bürger mit den Armen besonderer Gnade und Wohltätigkeit umfassend mit allen Vorrechten, Freiheiten und Rechten, mit denen die Stadt Speyer anerkanntermaßen von den verewigten Kaisern und Königen, unseren Vorgängern begabt ist, die vorhin Genannten, Stadt und Bürger aus königlicher Güte für immer zu freien beschlossen haben.*
Auch Germersheim (zeitgenöss. Varianten Germerzheim, Germerschem etc.), das bereits seit römischer Zeit von seiner strategisch günstigen Lage am Rhein profitierte und dessen fränkischer Ortsname sich mit „Heim des Germar“ übersetzen lässt,* war Ende des 13. Jahrhunderts im Wachstum begriffen. Zu dieser Zeit befand sich vor Ort bereits eine auf dem Hochufersporn über dem Rhein errichtete Turmhügelburg, die Rudolf von Habsburg aus der vorübergehenden Pfandschaft der Grafen von Dahn ausgelöst hatte. Bereits für das 12. Jahrhundert gibt es dort Hinweise auf Hofämter wie die Erwähnung eines Heinricus marscalus de Germersheim, eines Marschalls, in einer kaiserlichen Urkunde 1174.* Neben der Burg existierte ein Servitenkloster,* dessen Rechte 1298 von Papst Bonifaz VIII. bestätigt wurden. Je nach Interpretation, lässt sich aus der Stadtrechtsurkunde zumindest die Planung einer weitestgehend neuen Siedlung jenseits der Burgmauern herauslesen.* So heißt es:
Da wir nun bei Unserer Burg Germersheim eine neue Stadt als Platz für eine neue Ansiedlung anlegen lassen, so wollen wir allen, welche genannte Stadt bewohnen oder anderswoher in dieselbe ziehen, folgende Gunst Königlicher Freigebigkeit gewähren, nämlich, dass alle Bürger und Insassen dieser Stadt die nämlichen Rechte, Freiheiten und Privilegien, womit nachweislich die Stadt Speyer von den römischen Kaisern und Königen, Unsern berühmten Vorgängern, begabt wurde, von Unserer Königlichen Hand empfangen und auf ewig genießen sollen.*
In den Urkunden Kaiserslauterns und Germersheims werden deren Privilegien nicht einzeln ausgeführt, sondern nur mit dem kurzen Hinweis auf das Speyerer Stadtrecht zusammengefasst. Letzteres war erstmals im August 1111 durch Kaiser Heinrich V. erlassen worden und enthielt für die Speyerer Bürger unter anderem folgende zentrale Bestimmungen: Befreiung vom Budeil oder „Hauptrecht“, der bei Tod eines Leibeigenen fälligen grundherrlichen Abgabe, Befreiung von der Grundsteuer (Bede), Zollfreiheit, Befreiung von der Landes- zugunsten einer innerstädtischen Gerichtsbarkeit, weitgehende Garantie von Wohn- und sonstigem Privateigentum, Mitsprache bei der Wertfestsetzung des Münzgelds, außerdem der Wegfall von Naturalien- und Fronleistungen. Trotz der Tatsache, dass auch unter den mittelalterlichen Stadtbewohnern nur diejenigen das Bürgerrecht erhalten konnten, die z.B. ein Haus und Vermögen besaßen: Diese Privilegien zementierten den Unterschied zwischen Stadt und Umland, sie waren bahnbrechend für die Entwicklung bürgerlicher Freiheiten, die in den Stadtrechten des 13. Jahrhunderts bereits juristischer Standard geworden waren, der von Rudolf von Habsburg entsprechend angewandt wurde.* Der machte während seiner Regentschaft übrigens immer wieder Station in „seinen“ Städten: in Kaiserslautern vier Mal, in Germersheim mindestens acht Mal. Von Germersheim aus trat der König am 11. Juli 1291 schließlich auch todkrank seinen letzten Ritt nach Speyer an. Dort angekommen, starb er am 15. Juli, nicht ohne zuvor noch mit Galgenhumor festgestellt zu haben, so spare man sich immerhin seine Überführungskosten in den Dom.*
Historischer Ausblick: Verlust des Reichsstadtstatus und der Urkunden
Die den beiden Städten verliehenen Rechte einer freien Reichsstadt bestanden jedoch nicht einmal ein Jahrhundert fort: Der von chronischen Geldnöten geplagte Kaiser Ludwig IV. der Bayer verpfändete bereits 1322 Kaiserslautern an König Johann von Böhmen. In den Folgejahrzehnten erfolgten einige Weiterverpfändungen und nach einer kurzen Rückkehr in die Reichsfreiheit 1375 die endgültige Verpfändung durch Kaiser Karl IV. an Kurfürst Ruprecht I. von der Pfalz. Dessen Haus schaffte es, die als territorialer Machtzuwachs und Wirtschaftszentrum begehrte Oberamtsstadt zu behalten – zumal die Pfandsumme mittlerweile eine Höhe erreicht hatte, die eine kaiserliche Wiederauslösung unmöglich machte. Die Entwicklung in Germersheim lief identisch ab: Dieses verpfändete Ludwig zunächst an die Grafen von Veldenz und Leiningen, bevor 1330 dann seine kurfürstlichen Neffen Rudolf II. und Ruprecht I. zum Zug kamen. Auch Germersheim war nun eine kurpfälzische Amtsstadt und sollte es bleiben.*
Die originären Stadtrechtsurkunden haben das kriegerische 17. Jahrhundert leider nicht überdauert. Das Kaiserslauterer Exemplar wurde vermutlich im Dreißigjährigen Krieg während des „Kroatensturms“ 1635 zerstört, seine Abschrift blieb im Kopialbuch der Stadt erhalten. Die Germersheimer Urkunde fiel der Brandschatzung im Holländischen Krieg durch General Turennes Franzosen 1674 zum Opfer. Ihre Abschrift findet sich heute im Österreichischen Staatsarchiv in Wien, die letzte Bestätigung der Privilegien durch Kurfürst Karl Theodor 1747 verwahrt dagegen das Stadtarchiv Germersheim.*
Einerseits kommt man angesichts des schnellen Verlusts der Reichsfreiheit von Kaiserslautern und Germersheim nicht umhin, einen Verlust ihrer politischen Autonomie festzustellen. Andererseits konnte die pfalzgräfliche Oberhoheit die dortige Selbstverwaltung und Lebensart nie mehr komplett hinter die Epochengrenze von 1276 zurückwerfen: In der Stadtluft atmete es sich auch in den kommenden Jahrhunderten in summa freier.
Christian Decker
Quellen und Literatur:
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