Vor 200 Jahren: Die Übergabe der Pfalz an Bayern

Vor 200 Jahren: Ende April 1816 begann für die Pfalz eine neue Epoche ihrer Geschichte. Die Pfalz wurde dem Königreich Bayern einverleibt

Veröffentlicht am 5. September 2016
Porträt des bayrischen Königs Max I. Josef, schwarzweiß, von der Seite abgebildet, an einem Schreibtisch sitzend.
Maximilian I. Josef, König von Bayern (Archiv IpfGVK)

Hatte mit dem Frieden von Campo Formio (1797) die territoriale Zersplitterung der Pfalz in 44 Klein- und Kleinststaaten ein Ende gefunden und somit auch die Kurpfalz aufgehört zu bestehen, so prägte die „Franzosenzeit“ dieses Gebiet nach der Eroberung der linksrheinischen Lande durch Frankreich ganz entscheidend. Die annektierten Gebiete wurden in vier Departements eingeteilt. Dabei wurde keine Rücksicht auf frühere weltliche und geistliche Zusammengehörigkeit genommen. Das Département du Mont Tonnere (Donnersberg) mit der Hauptstadt Mainz umfasste den größten Teil der heutigen Pfalz, während Teile im Westen zum Département Sarre (Saar), im Süden und Südwesten zum Département Bas-Rhin (Niederrhein) kamen. Die nächstniedrigere Stufe dieses Verwaltungssystems bildeten die Unterpräfekturen bzw. Arrondissements. Das Département Donnersberg war in drei Unterpräfekturen aufgeteilt: Speyer, Kaiserslautern und Zweibrücken. Die Unterpräfekturen waren wiederum in Kantone eingeteilt und jeder Kanton bestand aus mehreren Mairien von ganz unterschiedlicher Größe. An deren Spitze stand nun nicht mehr der Schultheiß sondern der Munizipalagent bzw. der Maire.

Die Zeit der französischen Herrschaft brachte der Pfalz – trotz aller Bedrängnisse, vor allem der verhassten Konskriptionspflicht – viele Neuerungen. Die französische Regierung schaffte die Feudallasten wie den Frondienst und den Zehnten ab, führte öffentliche Gerichtsverfahren und Schwurgerichte ein. Die Schulen wurden verstaatlicht. Die Zivilehe wurde ebenfalls eingeführt, d. h. Ehen mussten von nun an vor dem Standesbeamten geschlossen werden. Auch Geburten und Todesfälle waren fortan auf dem Bürgermeisteramt anzuzeigen. Daneben wurden Notariate sowie Steuer- und Gemeinde-Einnehmereien errichtet. Auch hatten sich die Bürger an ein neues, einheitliches Maßsystem (Dezimalsystem) zu gewöhnen. Die bedeutendste juristische Neuerung stellte jedoch der Code Civil dar, der jedem Bürger Rechtsgleichheit garantierte.

Nach der Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig im Oktober 1813, dem Rheinübergang der Alliierten und der Besetzung des linksrheinischen Gebietes kam das Ende dieser Epoche. Im ersten Pariser Frieden am 30. Mai 1814 wurde das Land zwischen Mosel, Queich und Rhein von Frankreich abgetrennt und gelangte in den Besitz der verbündeten Großmächte. Die Alliierten setzten am 16. Juni 1814 zur Verwaltung des Gebietes zwischen Rhein, Mosel, Saar und Queich die „k[aiserlich]. k[önigliche]. österreichische und k[önigliche]. bayerische Gemeinschaftliche Landesadministration“ ein, die ihren Sitz in Worms hatte.

Nachdem es Feldmarschall von Wrede gelungen war, im Juni 1814 Würzburg und Aschaffenburg für Bayern zu gewinnen, wofür Österreich im Gegenzug Tirol und Vorarlberg erhielt, galt es noch das Schicksals Salzburgs und der Pfalz zu regeln. Auf dem Wiener Kongress kam es zu langwierigen und recht komplizierten Verhandlungen über den künftigen Zuschnitt Bayerns. Die Pfälzer sandten eine Deputation nach Wien, um dem bayerischen König und dem Fürsten Wrede zu übermitteln, dass es der Wunsch des Volkes sei, dass „das Land zwischen Mosel, Rhein und der französischen Grenze ungeteilt an des Königs Majestät abgegeben und von Allerhöchst demselben nicht vertauscht werde wolle.“

Bayern trat schließlich im Münchener Staatsvertrag vom 14. April 1816 das Hausruck- und Innviertel, das Tiroler Amt Vils und einen großen Teil des Fürstentums Salzburg an Österreich ab. Dafür erhielt Bayern im linksrheinischen Raum einen Großteil des Départements Donnersberg und zwar die Bezirke Zweibrücken, Kaiserslautern und Speyer (mit Ausnahme der Kantone Worms und Pfeddersheim) und den Kanton Kirchheimbolanden. Im Departement Saar erhielt Bayern die Kantone Blieskastel, Waldmohr und Kusel (mit Ausnahme einiger Orte um die Burg Lichtenberg), vom Kanton St. Wendel die Gemeinden Saal, Niederkirchen, Bubach, Hoof und Osterbrücken und im Kanton Grumbach die Gemeinden Eschenau und St. Julian. Vom Departement Niederrhein (Bas-Rhin) fielen der Kanton und die Stadt Landau, die Kantone Bergzabern, Langenkandel und ein Teil des linken Ufers der Lauter an Bayern. Die förmliche Übergabe der linksrheinischen Pfalz erfolgte am 29. April 1816 in Frankfurt am Main.

Karte der Pfalz um 1850
Landkarte der Pfalz, um 1850 (Archiv IpfGVK)

„Kraft erhaltener Vollmacht“ entließ General-Kommissär Wilhelm von Droßdik im Namen des österreichischen Kaisers neben allen geistlichen und weltlichen Staatsdienern sämtliche Untertanen aus „ihren bisherigen Dienst- und Unterthanen-Pflichten“, nicht ohne „den biederen Bewohnern“ für ihre dem Hause Habsburg „bewiesene Treue und Anhänglichkeit“ zu danken. Das „Besitzergreifungspatent für die Landesteile auf dem Überrhein“, am 30. April 1816 von König Max Joseph unterzeichnet, wurde Anfang Mai 1816 allerorten angeschlagen und am 1. Juli 1816 im „Amtsblatt für das kön. baierische Gebiet auf dem linken Rheinufer“, Nummer 1 veröffentlicht. Die Pfalz umfasste damals 5.928 Quadratkilometer und zählte 430.000 Einwohner.

Neuer Landesherr der Pfälzer war nunmehr der seit 1799 in München zunächst als bayerischer Kurfürst und ab 1806 als bayerischer König regierende Maximilian I. Joseph. Der vormalige Pfalz-Zweibrückische Prinz wurde 1756 in Straßburg als Sohn des Prinzen Ludwig Michael von Zweibrücken-Birkenfeld und seiner Frau Maria Franziska Dorothea geboren und verbrachte seine Kindheit überwiegend am Hof seines Onkels, des Herzogs Christian IV. in Zweibrücken. Er war der jüngere Bruder des letzten Herzogs von Pfalz-Zweibrücken Karl II. August, der zwei Jahre nach der Zerstörung seines Schlosses Karlsberg bei Homburg 1795 in Mannheim gestorben war. Dadurch wurde Max Joseph Herzog von Zweibrücken und Erbe der gesamten wittelsbachischen Lande. Doch sein pfälzisches Erbe konnte er nicht antreten, da es von den Franzosen besetzt und annektiert worden war. Nach dem Tod des kurpfalz-bayerischen Kurfürsten Karl Theodor zog Max Joseph dann schließlich 1799 in München ein.

Im Besitznahmepatent vom 30. April 1816 garantierte König Max I. Josef den Pfälzern den Fortbestand der wichtigsten Institutionen, der „Errungenschaften der Französischen Revolution“ und bestätigte dies noch einmal bei seinem ersten Pfalzbesuch im Juni 1816. Am 16. Juni 1816 wurden die französischen Gesetze, die weiterhin in der Pfalz ihre Gültigkeit behalten sollten veröffentlicht. Damit „wurde die Sonderstellung der Pfalz im Königreich Bayern sanktioniert“ (Scherer). Weiterhin blieben Justiz und Verwaltung getrennt, Geschworenengerichte wurden geschaffen, Gleichheit vor dem Gesetz sowie Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerichtsverhandlungen zugesichert, Glaubens- und Gewerbefreiheit garantiert, um nur die wichtigsten „Institutionen“ zu nennen. Grundlage der Rechtsprechung war künftig der Code Civil, der in der Pfalz bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1900 Geltung hatte. Der populäre pfälzische Schriftsteller August Becker („Die Pfalz und die Pfälzer“) schrieb 1858, dass zwar „nicht gerade jeder Pfälzer Bauer seinen Code Napoleon in der Tasche nachführt“, aber es sei „doch jeder so ziemlich mit den Bestimmungen desselben vertraut und hält ihn hoch und wert als sein kostbarstes Gut.“

Oberkörperporträt des alten Franz Xaver von Zwack-Holzhausen in feiner Kleidung mit Orden um den Hals
Franz Xaver von Zwackh-Holzhausen

Der Sitz der Kreisregierung, der „Königlichen Regierung der bayerischen Lande am Rhein“, wurde Mitte August 1816 in Speyer eingerichtet, zum Leidwesen der etwas größeren Stadt Zweibrücken, die der Münchener Regierung zu peripher und zu nahe an der französischen Grenze lag. Die neue bayerische Provinz hieß ab Februar 1817 „Rheinkreis“ (erst 1838 führte sie den Namen „Pfalz“). Erster Regierungspräsident des bayerischen Rheinkreises wurde Dr. jur. Franz Xaver Ritter von Zwackh auf Holzhausen (1756-1843). Der vormalige bevollmächtigte Ritter Bayerns beim Rheinbund und bayerische Gesandte bei den herzoglich-nassauischen Höfen wurde am 19. August 1816 in sein Amt berufen. Ihm zur Seite standen tüchtige Verwaltungsbeamte, die zum Teil auch in der „Franzosenzeit“ Funktionen inne hatten. Auch dem Pfälzischen Appellationsgericht, das 1815 bereits in Kaiserslautern eingerichtet worden war und am 10. Juli 1816 durch königliche Verordnung nach Zweibrücken verlegt wurde, standen Männer vor, deren Karriere unter der Trikolore begonnen hatten: Georg Friedrich Rebmann als Präsident und Johannes von Birnbaum als dessen Stellvertreter. Sie waren – wie so manch andere Beamte – „mit dem Wasser der Französischen Revolution getauft“, wie es der pfälzische Historiker Kurt Baumann einmal ausgedrückt hat.

Speyer wurde auch der Sitz des „Landraths der Pfalz“, das nach dem Vorbild des Departementalrates („Conseil Général“) der Franzosenzeit damals nur im linksrheinischen Bayern geschaffen wurde (später in Kreistag, dann in Bezirkstag umbenannt). Er tagte erstmals am 6. Dezember 1816 in Speyer. Ihm gehörten zwanzig Männer an, die aus dem Kreis der 600 höchstbesteuerten Bürger des Rheinkreises vom König berufen wurden (später, ab 1852 wurden die Mitglieder gewählt). Der Redakteur der liberalen „Neuen Speierer Zeitung“, Johann Friedrich Butenschön, fasste die Aufgaben des Landraths folgendermaßen zusammen:

„Eine unpartheyische und gerechte Vertheilung der direkten Steuern unter die Kreise, die Würdigung der Steuer- und Verminderungsgesuche, die gesetzliche Bestimmung der Zusatzcentimen für die Ausgaben des Landes, die Rechnungsabhör über deren Verwendung, und ein mit voller Kenntniß und edler Freimüthigkeit abgefaßtes Gutachten über den Zustand und die Bedürfnisse der ganzen Provinz.“

Darüber hinaus kümmerte sich der Landrath der Pfalz u. a. um den Bau von Straßen, um Gemeindebedürfnisse, um bessere Bezahlung der Lehrer und die Errichtung von Rheindämmen.

Der Landrath „sah sich als Auge und Stimme der Pfalz und entfaltete in der Folge eine sehr fruchtbare Wirkung“ (Scherer). Gemeinsam mit den pfälzischen Abgeordneten in der bayerischen Ständeversammlung (ab 1848 „Landtag“ genannt) wachten sie auch über den Fortbestand der „Errungenschaften der Französischen Revolution“ in der Region und verurteilten Eingriffe durch die bayerische Regierung in der Folgezeit aufs Schärfste.

Roland Paul


Literatur und Quellen:

  • Fenske, Hans: Konstitutionelle Monarchie und frühe Republik, in: Rothenberger, Karl-Heinz/Scherer, Karl/Staab, Franz/Keddigkeit, Jürgen Keddigkeit (Hrsg.), Pfälzische Geschichte, Bd. 2, Kaiserslautern 2001, S. 1-49.
  • Matheis, Martin: Die Entstehung der Pfalz als Entschädigung für Bayern auf dem linken Rheinufer, in: Pfälzer Heimat 48, Heft 4 (1997), S. 97-110.
  • Scherer, Karl: Zum Verhältnis Pfalz-Bayern in den Jahren 1816-1848, in: Fenske, Hans (Hrsg.), Die Pfalz und Bayern 1816-1956, Speyer 1998, S. 10-40.

 

 


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