Das Volksbegehren vom April 1956

Vor 60 Jahren: Die allerletzte Chance für eine bayrische Pfalz - Das Volksbegehren vom April 1956

Veröffentlicht am 10. Januar 2016
Postkarte mit den Aufschrift Bayern ruft die Pfalz, jede Unterschrift für Bayern. Dazu eine Bavaria mit hochgestreckter Faust und die Wappen Bayerns und der Pfalz.
Postkarte 1956, hg. vom Landesverband der Pfälzer in Bayern

In den Tagen des 9. bis 22. April 1956 entschied sich ein für alle Mal die Frage, ob eine territoriale Rückkehr der Pfalz in den Staatsverband Bayerns überhaupt noch Wirklichkeit werden würde. Denn unsere Region war nach Kriegsende 1945, im Zuge der nachträglichen Einrichtung der französischen Besatzungszone in Deutschland, per Beschluss der Alliierten von ihrem einstigen Mutterland abgespalten worden, um schließlich am 30. August 1946 dem von der französischen Militärregierung gegründeten Bundesland Rheinland-Pfalz zugeschlagen zu werden. Das neue Staatsgebilde, neben dem bayerischen, noch aus ehemaligen Teilen Rheinhessens und Preußens zusammengesetzt, stand von Anfang an vor dem Problem, in den Augen der Öffentlichkeit eher als künstliches Konstrukt, denn als historisch gewachsene Einheit wahrgenommen zu werden.

Mit entsprechendem Unmut reagierte die Landesregierung unter Ministerpräsident Peter Altmeier denn auch auf Stimmen, die sich bis zur Mitte der 1950er Jahre verstärkt dafür einsetzten, die Grenzen beider Bundesländer neu abzustecken und die Pfalz wieder unter die Hoheit Münchens zu stellen. Jene Interessengruppen beriefen sich bei ihrer Forderung, ein Volksbegehren abzuhalten, auf Artikel 29 des Grundgesetzes, der eine Neuordnung der Bundesländer erlaubte, wenn diese mindestens von 10 % der davon betroffenen Bürger unterstützt würde. In der Pfalz war der 1949 gegründete „Bund Bayern und Pfalz“ äußerst aktiv, er handelte in engster Abstimmung mit München, konkret mit dem Referenten für die Pfalz in der dortigen Staatskanzlei Fritz Baer. Man berief sich bei der Agitation bewusst auf den Kampf gegen den pfälzischen Separatismus in der Weimarer Republik – in dem die bayerische Regierung durch das von ihr befohlene Speyerer Attentat auf den Separatistenführer Franz Josef Heinz 1924 eine alles andere als rühmliche Rolle gespielt hatte – und hielt auf Baers Betreiben Post und Korrespondenz geheim. Eine derartige Einstellung gegenüber einem anderen Bundesland in der frisch gegründeten Bonner Republik zeigt – wenig überraschend – dass die Denkmuster der jüngeren Vergangenheit in den Köpfen vieler Zeitgenossen noch höchst lebendig waren. Das rechtsrheinische Pendant des Bundes war der „Landesverband der Pfälzer in Bayern“, auf dessen konstituierender Versammlung der damalige Ministerpräsident Hans Ehard seinem rheinland-pfälzischen Kollegen Altmeier sogleich den Fehdehandschuh hinwarf: Die derzeitige Lage der Pfalz sei nicht mehr als eine erzwungene Übergangslösung von Frankreichs Gnaden, die historische Verbindung des Landstrichs zu Bayern dagegen ungleich tiefer und stärker. Und damit hatte Ehard nicht komplett Unrecht. Berief er sich doch auf eine gemeinsame territoriale Tradition, die bereits 1214, als der Stauferkaiser Friedrich II. das Haus Wittelsbach mit der Pfalzgrafschaft bei Rhein belehnte, begonnen, 1797 zunächst mit der französischen Herrschaft geendet, 1816 eine Neuauflage unter veränderten politischen Vorzeichen erlebt und mit Abstrichen (die französische Besatzung der Pfalz 1918 bis 1930) bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs bestanden hatte. Was Ehard jedoch kaum offiziell eingestand, war die Tatsache, dass es bei seinem Plan keineswegs nur um die mehr oder weniger glorreiche Vergangenheit beider Länder ging, sondern in vielleicht noch größerem Maße um höchst aktuelle ökonomische Erwägungen. Inoffiziell versprachen sich die entsprechenden Regierungskreise sowohl von den Einnahmen aus dem pfälzischen Weinbau als auch dem Chemiestandort Ludwigshafen eine deutliche Ankurbelung der heimischen Konjunktur. Als im heraufziehenden Kalten Krieg direkt an die DDR und die Tschechoslowakei grenzendes Bundesland zielte Bayern nicht zuletzt darauf ab, seinen einträglichen wirtschaftlichen Vorposten in Südwestdeutschland zu reaktivieren.

Die vom Münchner Kabinett offiziell vorgebrachte feierliche Beschwörung des gemeinsamen kulturellen Erbes focht Altmeier denn auch verständlicherweise nicht an. Ihm musste in der sich nun entspinnenden Diskussion schon aus machtpolitischen Gründen unbedingt daran gelegen sein, den Bestand seines jungen Bundeslandes zu sichern. In einem Brief vom 9. Juli 1950 verwahrte er sich gegen die Aktionen der Regierung Ehard, die in den wichtigsten bayerischen Behörden programmatisch Referenten für pfälzische Angelegenheiten eingesetzt hatte, um so ihre Ansprüche auf die Pfalz zu untermauern. Dazu war kurz zuvor der im bayerischen Landtag eingesetzte Ausschuss „Bayern-Pfalz“ ohne jegliche Absprache mit den lokalen Behörden in den ehemaligen Rheinkreis gereist, um lautstark für die Wiedervereinigung zu werben. Ein solches Verhalten, so Altmeier, verstoße nicht nur gegen vormals abgegebene Nichteinmischungs-Zusagen Münchens, sondern untergrabe auch die Souveränität von Rheinland-Pfalz und das eigentlich solidarisch gedachte Verhältnis zwischen den Bundesländern. Erwartungsgemäß konnten sich beide Landesväter jedoch nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen und weil die öffentliche Debatte an Lautstärke und Schärfe zunahm, befassten sich letztlich 1951/52 gleich zwei Ausschüsse des Bundestages mit der Frage der Volksbegehren. Die Einberufung des zweiten erfolgte, weil Altmeier, der sich hier die Rückendeckung von Kanzler Adenauer gesichert hatte, in dem ersten Gremium die Belange seines Bundeslandes nicht ausreichend berücksichtigt sah – um es vorsichtig auszudrücken.

Die öffentliche Kampagne der Beitritts-Befürworter lief parallel zu den Vorgängen auf der Bonner Politbühne mit wachsendem Aufwand weiter. Nach einem entsprechenden Gesetzeserlass des Bundestages beantragte die bayerische Regierung im Januar 1956 schließlich beim Bundesinnenministerium ein offizielles Volksbegehren zur Pfalzfrage, das im April abgehalten wurde. Dieses Begehren sollte aber nur eines von ganzen fünf sein, die, im Falle eines positiven Votums, das vorzeitige Ende des Bundeslandes Rheinland-Pfalz nach gerade einmal zehnjähriger Existenz hätten bedeuten können: Im Raum stand die Angliederung Rheinhessens und Montabaurs an Hessen, die des Bezirks Koblenz-Trier an Nordrhein-Westfalen und außerdem ein zweites Pfalzbegehren, welches über eine Eingliederung der Pfalz in Baden-Württemberg entscheiden würde. Den historischen Hintergrund dieser, ursprünglich vom Verein „Kurpfalz“ eingebrachten Abstimmung bildete das alte Territorium der Kurpfalz, welches sich, neben seinen linksrheinischen Gebieten, im Raum der alten Residenzstädte Heidelberg und Mannheim auch rechtsrheinisch nach Baden hinein erstreckt hatte. Für den für die Münchner Option votierenden „Bund Bayern und Pfalz“ erwies sich die Kurpfalzfrage jedoch als unvorhergesehener Spaltpilz. Er hatte darauf spekuliert, in den Pfälzer SPD-Hochburgen durch das Engagement seines Vorsitzenden punkten zu können, stammte doch der sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Seither ebenfalls aus der Region. Nicht vorausgesehen hatte man aber, dass sich ein nicht unbedeutender Anteil der pfälzischen SPD für das baden-württembergische Modell einsetzte, was dem Wahlkampf des Bundes zweifellos einen Rückschlag versetzte.

Der nun amtierende bayerische Ministerpräsident Wilhelm Hoegner wiederum suchte die Bevölkerung für die Angliederung an den Freistaat mit Privilegien zu ködern, die eine Rückkehr zum alten verfassungsmäßigen Sonderstatus der Pfalz im bayerischen Staatsverband bedeutet hätten, konkret: Interessenvertretung durch ein eigenes Ministerium, das Vorschlagsrecht des Bezirkstages für den Posten des Regierungspräsidenten und die Münchner Zusicherung, dass Pfälzer Steuern strikt im Lande blieben – gewissermaßen eine Reminiszenz an die Dauerkritik des pfälzischen Landrats im 19. Jahrhundert, die königliche Regierung schaffe mehr Geld aus der Pfalz hinaus als hinein. Auf Plakaten – der Landesverband der Pfälzer in Bayern gab auch Postkarten heraus – warb man um die Gunst der Bürger und informierte über eine Fülle von öffentlichen Veranstaltungen und Vorträgen, die pfalzweit in Städten und Dörfern stattfanden (so z.B. am 15. April simultan in Dahn, Odenbach am Glan oder Hohenecken). Hier trat die Prominenz der bayerischen Politik wie Ehard, jetzt Landtagspräsident, der Kultusminister oder sogar der Vizepräsident des Deutschen Bundestages Richard Jäger auf. Demgegenüber zog Ministerpräsident Altmeier in der Presse ein positives Fazit der bisherigen Rolle von Rheinland-Pfalz als Stabilitätsfaktor im neuen westdeutschen Staat und verwies auf die bisher geleistete Aufbauarbeit, deren Erfolg bislang alle Erwartungen übertroffen hätte.

Am 12. Mai 1956 kam es schließlich zur Auszählung. Die Ergebnisse der beiden pfälzischen Volksbegehren waren eindeutig und aus Sicht der Befürworter einer bayerischen oder „kurpfälzischen“ Lösung niederschmetternd. Das zur Zulassung der Begehren notwendige Quorum von 10 % der Stimmen wurde bei beiden Abstimmungen nicht erreicht. Lediglich 7,6 % der Wählerinnen und Wähler sprachen sich für einen Wiederangliederung der Pfalz an Bayern, 9,3 % für ihr Aufgehen in Baden-Württemberg aus – letztere Lösung hatte in Ludwigshafen als größter Stadt der Region immerhin 60 % Zustimmung erhalten. Die drei anderen Begehren erbrachten zwar genügend Unterstützung, die finalen Abstimmungen wurden aber von der Bundesregierung und ihren Nachfolgerinnen unter Verweis auf tagespolitisch vorrangige Probleme in der Europa- und Weltpolitik des Kalten Krieges (und in Einklang mit dem Grundgesetz) immer wieder verschoben. Als man dann 1975 endlich zur Tat schritt, stießen die damals noch kontroversen Fragen bei der Bevölkerung auf keinerlei nennenswerte Resonanz mehr – die Zeit war über sie hinweg gegangen.

Mit der Weichenstellung von 1956 trennten sich die über Jahrhunderte immer wieder eng verknüpften Wege der Pfalz und Bayerns unwiderruflich. Man kann dies, in wenig sinnvoller historischer Nostalgie schwelgend, bedauern, man kann die damalige Entscheidung der Menschen aber auch einfach als demokratische Willensbekundung respektieren. Gemäß dem Adenauer’schen Wahlkampfmotto „Keine Experimente!“ konnten damals die pro-bayerischen Argumente beim Volksbegehren offensichtlich eine Mehrheit der Bürger nicht überzeugen. Diese hatten im Rheinland-Pfalz der Wirtschaftswunderzeit, nur elf Jahre nach dem Ende eines verheerenden Krieges, entweder dringendere Sorgen als eine administrative Neuordnung eines noch kaum gefestigten Staatswesens oder sie waren gerade aus diesem Grund wenig geneigt, das eben Erreichte gleich wieder aufs Spiel zu setzen. Es gilt außerdem zu bedenken, dass 1956, in unmittelbarer Nachbarschaft zur Pfalz, noch eine andere staatspolitische Frage auf ihre finale Klärung wartete: die des Saarlands. Zwar hatten die Saarländer bereits im Vorjahr mehrheitlich gegen das deutsch-französisch Europastatut gestimmt, doch es sollte immerhin noch bis 1959 dauern bis die schrittweise Integration ihrer Heimat in den Weststaat abgeschlossen war. Wenn die Saarfrage wohl auch keine Top-Priorität für die meisten Pfälzer besaß, dürfte sie doch ihr Scherflein dazu beigetragen haben, noch weiter gehende Änderungen des Status quo innerhalb der jungen Bundesrepublik als deutlich unattraktiv erscheinen zu lassen.

Was nun die gemeinsame Geschichte von Pfalz-Bayern betrifft, hallen aus ihr immer noch Echos bis in die Gegenwart nach: Der pfälzisch-staufische Löwe findet sich sowohl im rheinland-pfälzischen als auch im bajuwarischen Staatswappen und in der Bayerischen Staatskanzlei hat sich – wenn auch in rein repräsentativer Funktion – das Amt des sogenannten Pfalzreferenten gehalten. Eine vergleichbare Beziehung zum Bayerischen Landtag besitzt der 1950 gegründete „Bund der Pfalzfreunde in Bayern“, als dessen erster Vorsitzender in der Regel der jeweilige Landtagspräsident fungiert. Dachorganisation und Netzwerk für sämtliche Pfalzinteressierten rechts des Rheins bleibt bis heute der „Landesverband der Pfälzer in Bayern“. Er bemüht sich durch zahlreiche Veranstaltungen, Projekte und die Herausgabe der Zeitschrift „Die Pfalz“ tatkräftig um die „Völkerverständigung“ zwischen den ehemaligen „Landsleuten“. Und es sieht alles danach aus, dass sich sowohl Pfälzer als auch Bayern – denen es beiden nun wahrlich nicht an gesundem Selbstbewusstsein und kultureller Eigenständigkeit fehlt – mittlerweile ganz leidlich mit ihrem Dasein arrangiert haben.

Christian Decker


Bildnachweis:

  • München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Staatskanzlei 10234/1

Literatur und Quellen:

  • Behringer, Wolfgang/Clemens, Gabriele: Geschichte des Saarlandes, München 2009, S. 114.
  • Goldener Löwe und weißblaue Rauten – 60 Jahre Landesverband der Pfälzer in Bayern e.V.: Eine Ausstellung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs des Landesverbands der Pfälzer in Bayern e.V. und des Bundes der Pfalzfreunde e.V., (Staatliche Archive Bayerns, Kleine Ausstellungen; 32), München 2009, hier das Kapitel von Joachim Kemper und Till Strobel, S. 29 – 54.
  • Hartmann, Peter Claus: Bayerns Weg in die Gegenwart. Vom Stammesherzogtum zum Freistaat heute, 2., überarb. u. ergänzte Aufl., Regensburg 2004, S. 566/67.
  • Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz: Vor 50 Jahren: Der 9. bis 22. April 1956. „Volksbegehren – Volksverzehren“ – URL: www.lha-rlp.de/index.php – (Stand: 17.03.2016)
  • Rummel, Walter/Maier, Franz u.a.: Verfassung, Verwaltung und Justiz, in: Kahlenberg, Friedrich P./Kißener, Michael (Hrsg.): Kreuz – Rad – Löwe: Rheinland-Pfalz. Ein Land und seine Geschichte. Bd. 2: Vom ausgehenden 18. bis 21. Jahrhundert (Kommission des Landtages für die Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz), Mainz 2012, S. 179-285, hier S. 223 – 225.
  • Wünschel, Hans-Jürgen: Die Pfalz in der Nachkriegszeit (1945 – ca. 1970), in: Rothenberger, Karl-Heinz/Scherer, Karl/Staab, Franz/Keddigkeit, Jürgen (Hrsg.): Pfälzische Geschichte. Bd. 2, (Beiträge zur pfälzischen Geschichte 18,2), 3., erweiterte u. ergänzte Aufl., Kaiserslautern 2011, S. 237-260, hier S. 246.
  • Zorn, Wolfgang: Bayerns Geschichte im 20. Jahrhundert – Von der Monarchie zum Bundesland, München 1986, S. 649-651.

Weiterführende Informationen:


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